Johann Baptist Neruda gehört zu der stattlichen Anzahl von böhmischen Musikern und Komponisten, die im 18. Jahrhundert ihre Heimat verließen, um andernorts Anstellung und Auskommen zu suchen. 1741 ist Neruda erstmals in Dresden nachweisbar. Spätestens ab 1742 stand Neruda als Violinist in den Diensten des Grafen Rutowski, 1749 bemühte er sich um eine Stelle in Berlin. In einem Gesuch an den sächsischen König verwies Neruda darauf, daß er bereits „nicht allein die höchste Gnade gehabt, in der katholischen Kirche mit einem Concerte auf der Violine mich hören zu lassen; sondern auch in kleinem Opern Hause und zu Hubertusburg die Music zu dirigiren.“ Bis zu seinem Tod 1776 rückte Neruda vom vierzehnten zum fünften Violinisten auf und musizierte unter den Kapellmeistern J. A. Hasse, D. Fischietti und J. G. Naumann.
Soweit heute zu beurteilen, war Neruda zu seiner Zeit als Komponist kein Unbekannter und seine Werke relativ erfolgreich. In den Katalogen des Verlages Breitkopf von 1762 bis 1787 ist er mit zahlreichen Sinfonien, Violinkonzerten und Triosonaten vertreten. Darüber hinaus lassen sich von ihm Violinsonaten, Tanzkompositionen und wenige kirchenmusikalische Werke nachweisen. In einer Abrechnung des „Directeur des Plaisirs“ Friedrich August von König aus dem Jahre 1770 heißt es: „Nachdem auch die vorräthigen Kirchen Concerte und Sinfonien bereits so alt und alzu oft produciret worden, so hat die Nothwendigkeit erfordert von dem Cammer-Musico Neruda, Dreyssig neue Kirchen-Concerte welche sehr gut gerathen sind, verfertigen zu lassen…“
Anteilmäßig überwiegen in Nerudas Schaffen Kompositionen für sein eigenes Instrument, die Violine. Zu diesen zählen die einzigen zu seinen Lebzeiten im Druck erschienenen Kompositionen: sechs Triosonaten für zwei Violinen und Baß, herausgegeben 1764 in Leipzig bei Breitkopf.
(aus dem Vorwort zur Partitur von Annegret Rosenmüller)