Johann Schop († 1667) wurde vermutlich um 1590 als Sohn des Hamburger Ratsmusikers Fabian Schop, der von 1572 bis 1595 als Posaunist in Hamburg belegt ist, und dessen Frau Margarethe Wohlers geboren. Schop war seit 1621 Mitglied der achtköpfigen Ratsmusik in Hamburg und von 1630 bis zur Übernahme dieses Amts 1642 durch den neuen Kantor Thomas Selle zudem auch Domkantor. Am Hamburger Dom erhielt Schop 1663 auch das Patronatsrecht an einer Vikarie, deren Übertragung ihm bereits 1639 durch das Domkapitel bestätigt und die 1660 durch den Tod von Dietrich Meyer vakant geworden war. Auch wenn Schop von Zeitgenossen als „dero löblichen Stadt Hamburg wolbestalten Capellmeister“ oder „principalster Rahts-Musicante“ bezeichnet wurde, war Schop zwar primus inter pares, hatte jedoch offiziell keine leitende Stellung in der Ratsmusik inne. […]
Erst in den letzten Jahren rückten die Hochzeitsmusiken der Frühen Neuzeit in den Blickpunkt einer zunehmend kulturwissenschaftlich interessierten Musikwissenschaft. Auch zu den Hochzeitmusiken in Hamburg wurden erste Untersuchungen vorgenommen, die jedoch allesamt weder den vormaligen, noch den derzeitigen Quellenbestand in Gänze zugrunde legen. Denn die vormals umfangreichen Bestände an Drucken von Hochzeitsmusiken in der heutigen Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg sind seit dem zweiten Weltkrieg deutlich dezimiert und lassen sich in ihrem ehemaligen Umfang nur durch Bibliothekskataloge, Ausstellungskataloge und ältere Forschungsliteratur rekonstruieren. […]
Schop widmete seine erste Hochzeitsmusik 1627 dem Hamburger Kantor Sartorius, ein Anlass, zu dem auch Hieronymus Praetorius eine Musik beisteuerte, und ein Adressat, dem Schop bei dessen zweiter Hochzeit zehn Jahre später erneut eine Musik widmete. Beide Musiken stehen in einer langen Tradition von Hochzeitsmusiken von Musikern für Musiker, die in Hamburg zuvor durch Sweelincks Musik zur Hochzeit von Jacob Praetorius bezeugt ist und der Schop später über die familiäre Verbundenheit hinaus auch mit seinen Musiken zu den Hochzeiten des späteren Ratsmusikers Balthasar Becker und des Güstrower Kapellmeisters Albert Schop verpflichtet blieb. […]
Die Hochzeitsmusiken von Schop umspannen nahezu den gesamten Zeitraum von der Verlegung der Trauung in die Bürgerhäuser bis zu den Verboten von gedruckten Hochzeitsgedichten und –musiken. Im Gegensatz zu den vorangegangen Hochzeitsmusiken in Hamburg vertonte Schop bereits 1627 einen deutschen Text und leitete damit einen Wechsel der bevorzugten Sprache ein […]. Zudem handelt es sich bei den beiden Musiken für die Hochzeiten des Kantors Sartorius um weltliche Texte, ebenso wie bei einigen späteren Vertonungen.
In den Jahren 1630–1640 war Schop mit insgesamt acht gedruckten Hochzeitsmusiken der produktivste Komponist auf diesem Gebiet in Hamburg. Vor 1640 sind alle Hochzeitsmusiken Schops reine Vokalkompositionen, die erste noch im motettischen Stil ohne, alle weiteren mit Basso Continuo als Konzerte. 1640 legt er dann zum ersten und einzigen Mal eine Hochzeitsmusik vor, in der eine Instrumentalsuite für den Tanz enthalten ist, und auch erstmals eine Musik unter Mitwirkung von Instrumenten, eine Praxis, die er in den folgenden Jahren beibehielt. […] Zwischen 1645 und 1652 trug Schop dann in unregelmäßiger Folge noch vier Musiken für Hamburger Hochzeiten bei sowie eine Hochzeitsmusik für das Hamburger Amt Ritzebüttel. Eine singuläre Stellung nimmt Schops letzte Hochzeitsmusik ein, die 1657 für die Hochzeit seines Sohnes Albert in Güstrow entstanden ist. Sie enthält einen liturgischen Satz, den Schop als Proportionskanon der Oberstimmen anlegte und so gleichermaßen den gegenüber Hamburg anderen Aufführungsbedingungen in Güstrow (Trauung in der Kirche) wie auch der Profession seines Sohnes Rechnung trägt.
Auszüge aus dem Vorwort zu diesem Band von Oliver Huck